Preisanpassung - ab 21.2.2026 gelten für alle Leistungen die Höchstsätze der GebüH (1985).
sofern Analogsätze der GoÄ zur Anwendung kommen entsprechen diese dem üblichen 2,3 fachen Satz.
Diese Anpassung betrift nur wenige Positionen, da die allermeisten Positionen eh schon zum Höchstsatz abgerechnet werden. Viele Praxen verlagen inzwischen sogar Sätze oberhalb der Gebü aufgrund der
allgemeinen Kostenentwicklung.
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