Unsere Extrakorporale Stosswellentherapie (ESWT) ist eine innovative Methode zur Behandlung von Schmerzen und Entzündungen.
Unser modernes System der Fa. Storz MP 200 »ultra« steht für ein Kombinationsgerät welches den wachsenden Anforderungen einer Praxis gerecht wird. Er vereint die radiale Stosswellentherapie, die ergänzenden Vibrations- und Unterdrucktherapie in einem System.
Die Erfahrungen der letzten Jahre belegen, dass mit Hilfe dieses innovativen Heilverfahrens bestimmte krankhafte Veränderungen an Sehnen, Bändern, Kapseln, Muskeln und Knochen, die Ursachen Ihrer Schmerzen, gezielt beseitigt werden können.
Die Extrakorporale Stosswellentherapie ist – von qualifizierten Therapeuten durchgeführt – eine weitgehend risiko- und nebenwirkungsfreie Methode, um den Schmerz zu behandeln.
Im Spitzensport ist die Behandlung mit der Extrakorporale Stosswellentherapie (ESWT)
heute schon Standard.
Ellenbogen
Knie und Schienbein
Achillessehne und Ferse
Schulter und Nacken
Rücken
Wir lokalisieren die Schmerzzone durch Tastbefund und besprechen das Krankheitsbild mit Ihnen.
Auf den zu behandelnden Bereich wird ein Hautgel aufgetragen, um die Stosswellen ohne Energieverluste in den Körper einzuleiten. Die Schmerzzone wird mit dem Therapiekopf umkreist, bei gleichzeitigem Einleiten der Stosswellen.
Die Behandlung dauert zwischen fünf und zehn Minuten, je nach Krankheitsbild. Durchschnittlich sind drei bis fünf Sitzungen im Wochenabstand erforderlich.
Die Stosswellentherapie ist mit Ausnahme von Fersenschmerz bei Fasciitis Plantaris, keine gesetzliche Kassenleistung.
Besonders geeignet ist die Behandlung mit Stosswellen bei Patienten, die seit längerem an den genannten Indikationen leiden und erfolglose konservative Therapieansätze hinter sich haben.
Private Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für diese Therapie, informieren sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse.
Stosswellentherapie radial eines Triggerpunktes
33,20 € (Analog GOÄ 302) je Sitzung
Stosswellentherapie radial mehrerer Triggerpunkte / Faszien
55,32€ (Analog GOÄ 302) je Sitzung
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