Aufgrund der sehr guten Erfahrungen bei direktem Kontakt,
bitte ich Sie weiterhin in der Praxis eine FFP 2 Maske zu tragen.
Bitte tragen Sie ausschließlich eine gut sitzende FFP2-Maske*
*.) Maskenpflicht durch Hausrecht §§ 858 ff., 903, 1004 BG
Sollten Sie sich krank fühlen oder an Fieber oder Erkältungssymptomen leiden, oder Kontakt zu Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen hatten, kommen Sie nicht in die Praxis !
Dies gilt für alle Atemwegsinfekte - auch ,, einfache,, Erkältungen!
Ihre Sicherheit steht in meiner Praxis immer an erster Stelle !
Ich rate in den ersten 2 Monaten nach einer Corona-Infektion,
von einer Behandlung der Halswirbelsäule ab !
Aufgrund der Studienlage besteht bei COVID 19 Kranken und auch noch für einige Zeit nach der Genesung ein deutlich erhöhtes Behandlungsrisiko,
(insbesondere bei der Behandlung der HWS)
|
|
|