Aufgrund der sehr guten Erfahrungen in der Pandemie,
bitte ich Sie für eingeschränke Zeiträume, bei aktuell gehäuften Atemwegsinfekten ,
in der Praxis eine FFP 2 Maske* zu tragen.
*.) Maskenpflicht durch Hausrecht §§ 858 ff., 903, 1004 BGB
Sie erhalten auf Wunsch eine kostenlose FFP2 Maske am Eingang.
Sollten Sie sich krank fühlen oder an Fieber oder Erkältungssymptomen leiden, oder kürzlich Kontakt zu Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen hatten,
kommen Sie bitte nicht in die Praxis !
Dies gilt für alle Atemwegsinfekte - auch ,, einfache,, Erkältungen
oder Allergien welche nicht klar von Erkältungen
abzugrenzen sind !
Ihre Sicherheit steht in meiner Praxis immer an erster Stelle !
Ich rate in den ersten 6 Wochen nach einer Corona-Infektion
oder Grippe-Infektion
von einer Behandlung der Halswirbelsäule ab !
Lt. aktueller Studien besteht noch für einige Zeit nach der Genesung
ein deutlich erhöhtes Behandlungsrisiko,
(insbesondere bei der Behandlung der HWS)
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