Aktuell

+++ Es ist wieder Erkältungszeit Herbst/ Winter 24/25 +++

 

Aufgrund der sehr guten Erfahrungen in der Pandemie,

bitte ich Sie weiterhin in der Praxis eine FFP 2 Maske zu tragen.
 

 

Bitte tragen Sie immer eine gut sitzende FFP2-Maske*

 

*.) Maskenpflicht durch Hausrecht   §§ 858 ff., 903, 1004 BG

 

Sie erhalten auf Wunsch eine kostenlose FFP2 Maske am Eingang.

 

 

Sollten Sie sich krank fühlen oder an Fieber oder Erkältungssymptomen leiden, oder Kontakt zu Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen hatten, kommen Sie nicht in die Praxis !

 

Dies gilt für alle Atemwegsinfekte  - auch ,, einfache,, Erkältungen!

 

 

 

 


 

Ihre Sicherheit steht in meiner Praxis immer an erster Stelle !

 

 Ich rate in den ersten 8 Wochen nach einer Corona-Infektion

oder Grippe-Infektion

von einer Behandlung der Halswirbelsäule ab !

 

Lt. aktueller Studien besteht noch für einige Zeit nach der Genesung

ein deutlich erhöhtes Behandlungsrisiko,

(insbesondere bei der Behandlung der HWS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Chiromedic

Chiropraxis Bönningstedt

 

HP Heiko Brammer

Chiropraktiker

 

Ellerhorst 2-4
25474 Bönningstedt

 

Tel. 040 / 55 60 30 20

 

 

 

Sprechzeiten:

 

Montag

 

 15:00 - 17:00 Uhr

 

Dienstag

15:00 - 17:30 Uhr

 

Mittwoch

15:00 - 17:30 Uhr

 

Donnerstag

 

 15:00 - 17:00 Uhr

 

Freitag

 

15:00 - 17:30 Uhr

 

Nur nach vorheriger Buchung (Bestellpraxis)

( Telefonzeit MO-FR 9:00 -17:00 Uhr)

 

Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird

 

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